Bonn, 01.05.2020

Änderungen im THW Gesetz

Mit dem 1. Mai 2020 treten beim Technischen Hilfswerk einige Änderungen in Kraft.

Das THW-Gesetz (THWG) bildet die rechtliche Grundlage für die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). Im Einzelnen wird der gesetzliche Auftrag des THWs, das Rechtsverhältnis der ehrenamtlichen Helfer-/innen und die Kosten für Einsätze geregelt.

In den vergangenen Monaten wurde hier durch Bundestag und Bundesrat Änderungen erarbeitet, um das THW und dessen Helfer-/innen zu stärken.

So wurde z.B. die Freistellungsregelung erweitert, um hier den ehrenamtlichen Helfer-/innen mehr Gestaltungsspielraum zu ermöglichen, ebenso gibt es neue Richtlinien zur Abrechnung von Einsätzen.

Das Gesetz sieht z.B. den Verzicht auf die Erstattung von Einsatzkosten für Amtshilfeleistungen vor, sofern kein Verursacher feststeht.

Diese Änderungen sollen die Zusammenarbeit mit den für die örtliche Gefahrenabwehr zuständigen Stellen erleichtern.

 


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